Mitglied werden

Auszug aus den Statuten des FVH:

  • Ordentliche Mitglieder können physische Personen werden, die weder gegen fischereirechtliche oder vereinsinterne Bestimmungen verstoßen haben, noch wegen einschlägiger strafrechtlicher Tatbestände rechtskräftig verurteilt worden sind. Sie  müssen entweder die Fischerprüfung des Landesfischereiverbandes Salzburg abgelegt haben oder es muss dieselbe vom Landesfischereiverband anerkannt werden.
  • Außerordentliche Mitglieder können physische oder juristische Personen werden, die den Verein unterstützen oder fördern wollen.
  • Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach einem schriftlichen Ansuchen des Aufnahmewerbers. Auf die Aufnahme besteht kein Rechtsanspruch und sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Eine Berufung gegen die Ablehnung ist nicht zulässig.

Vorstand und Beirat tagen in regelmäßigen Terminen und fassen dabei u. a. Beschluss über vorliegende Aufnahmeanträge. Einen Aufnahmeantrag können Sie hier downloaden. Sie werden per mail oder telefonisch von der Aufnahme verständigt.

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 40,00 Euro pro Jahr. Wenn Sie den Folgebeitrag per Bankeinzug (jeweils in der ersten Jännerwoche) begleichen, dann ermäßigt sich der Beitrag auf 30,00 Euro pro Jahr.

Auf der Downloadseite finden Sie eine Preisinformation und einen Aufnahmeantrag.