Mit dem Erwerb einer Jahres- oder Tageskarten gehen Sie die Verpflichtung ein, sich genau über die Bestimmungen des jeweiligen Reviers zu informieren. Gleichzeitig erkennen Sie diese Bestimmungen an. Unser Verein setzt derzeit 16 Aufsichtsorgane ein, um ein waidgerechtes Fischen an unseren Gewässern sicherzustellen. Da die Aufsichtsorgane abwechselnd und ohne zeitliche Vorgabe die Reviere begehen, kann es durchaus vorkommen, dass Sie an einem Tag mehrmals kontrolliert werden.
Die Aufsichtsorgane tragen, gut sichtbar, eine Dienstplakette des Landes Salzburg und weisen auf Verlangen einen Dienstausweis vor. Bitte treten Sie den Aufsichtsorganen mit dem Respekt gegenüber, den Sie auch von diesen erwarten können.
Der Fischereiverein Hallein legt großen Wert auf waidgerechtes Fischen und auf die Einhaltungen der aktuellen Bestimmungen. Die Aufsichtsorgane sind angewiesen, bei Verstößen sofort die Lizenz einzubehalten. Der Vorstand befindet dann über Sanktionen. Diese führen von einer Verwarnung, einem Kartenentzug über mehrere Monate bis zu einem Vereinsausschluss bzw. einem Fischereiverbot in unseren Gewässern.
Ihre Nachricht an den Leiter der Fischereiaufsicht, Manfred Deutenhauser!
Liste der Aufsichtsfischer samt Dienstnummer (für 2024 noch nicht aktualisiert):
NAME | DIENSTNUMMER |
Angerer Gerhard | 5258 |
Blümel Harald | 3870 |
Deutenhauser Manfred | 4113 |
Gruber Helmut | 3616 |
Kotmair Franz | 3862 |
Langegger Michael | 4020 |
Langegger Thomas | 5251 |
Moser Tobias | 5259 |
Mösslacher Gerwalt | 4777 |
Pleninger Viktor | 4779 |
Pöchtrager Josef | 4319 |
Seidl Sepp | 3615 |
Tackner Franz | 4930 |
Tannenberger Manfred | 1922 |
Vaupel Walter | 3545 |
Wallman Stefan | 3560 |
Weissenbacher Johann | 1963 |
Widl Roland | 4321 |
Zupan Roland | 4953 |